Sozialrecht

Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Mit den Fragen des Sozialversicherungsrechts müssen Sie sich spätestens dann beschäftigen, wenn Sie z.B. einen Antrag gestellt haben auf:

  • Alters- oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung;

  • Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse;

  • Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse;

  • Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft;

  • Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit;

  • Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger

und Sie eine ablehnende oder nicht zufriedenstellende Entscheidung erhalten haben. In einem solchen Falle ist gegen die behördliche Entscheidung zunächst Widerspruch/Einspruch einzulegen. Hilft die Behörde aber dennoch nicht ab, ist gegebenenfalls eine Klage zum Sozialgericht zu erheben.

Um in der Auseinandersetzung mit einer Behörde keine Nachteile zu erleiden, sind aber in erster Linie Fristen einzuhalten. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe sind entsprechend zu begründen und sachlich zu unterlegen. Aus diesem Grunde ist ein früher Kontakt zum Anwalt dringend anzuraten. Gerne stehen wir, Ihnen im Widerspruchsverfahren wie auch im sozialgerichtlichen Verfahren zur Seite.

 

Mit Ihren sozialrechtlichen Anliegen können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Martin Heitmüller wenden.

 

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch: 0781 - 948 04 04

Stefan Georg Haug